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Die neue Wertpapier-KESt ab 1.1.2011
Wer Sparbuchzinsen erhält kennt dort den 25 %-igen Steuer-Abzug in Form der Kapitalertragssteuer (KESt) bereits seit langem. Nun ist es auch bei Wertpapieren wie Aktien oder Fonds soweit.
Ab 1.1.2011 sollen laut Regierungsbeschluss Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren generell mit ebenfalls 25 % KESt-Abzug besteuert werden. Veräußerungsverluste können dabei gegengerechnet werden. Genaue Details sind aber derzeit noch nicht bekannt.
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