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Die Vorteile von Vermögensverwaltungsfonds
Bei Vermögensverwaltungsfonds erfolgen laufend interne Umschichtungen in der Veranlagung des Fonds und somit automatische Anpassungen an sich ändernde Märkte.
Damit wird eine Erhöhung der Renditen im Zeitverlauf und eine Reduktion des Kursschwankungsrisikos ermöglicht.
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Vermögensaufbau mit Fonds-Sparplan im Lichte der neuen Vermögenszuwachssteuer
Im Hinblick auf die neue Besteuerung seit 1.1.2011 haben wir einen Vergleich mehrerer Fondspolizzen untereinander und vor allem mit dem Fondsdirektsparen angestellt.
Dieser Vergleich wurde jeweils für einen 25-jährigen Mann mit einer Einzahlung von monatlich € 150,00 auf die Dauer von 20 Jahren gerechnet. Die Performanceannahmen waren dabei jeweils 0 %, 3 %, 6 % und 9 %. Auch beim Fondssparplan wurden die Spesen mitberücksichtigt, nämlich im Beispiel die Depotgebühr, die Verkaufsspesen und die Kaufspesen (also den Ausgabeaufschlag mit 4,75 %), sowie natürlich auch die Kapitalertragssteuer von 25 %, die künftig auf alle Gewinne anfällt.
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Geldanlage in Erwartung einer weiteren Krise
Finanzkrisen, Staats- und Wirtschaftskrisen, sich abzeichnende Krisen bei den staatlichen Pensionssystemen, daraus resultierende Ängste um Währungsentwicklungen und Geldentwertungen, verunsichern viele Anleger massiv. Sogar an der Sicherheit des guten alten Sparbuches wird bereits gezweifelt.
Viele Anleger investieren daher oft ihr gesamtes Erspartes in das eigene Haus oder in sonstige Anschaffungen, nach dem Motto „lieber jetzt kaufen, wenn das Geld sowieso bald nichts mehr Wert ist“ und lösen oft hiefür langfristige Sparverträge, meist unter sogar hohen Verlusten, auf. Grundsätzlich ist gegen sinnvolle Investitionen und Anschaffungen in die eigenen vier Wände nichts einzuwenden.
Dennoch sollte gerade im Hinblick auf das langfristig nicht leistbare staatliche Pensionssystem oder einen späteren Pflegebedarf auf eine gute und ausreichende Langfristvorsorge nicht völlig vergessen werden.
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Die neue Wertpapier-KESt ab 1.1.2011
Wer Sparbuchzinsen erhält kennt dort den 25 %-igen Steuer-Abzug in Form der Kapitalertragssteuer (KESt) bereits seit langem. Nun ist es auch bei Wertpapieren wie Aktien oder Fonds soweit.
Ab 1.1.2011 sollen laut Regierungsbeschluss Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren generell mit ebenfalls 25 % KESt-Abzug besteuert werden. Veräußerungsverluste können dabei gegengerechnet werden. Genaue Details sind aber derzeit noch nicht bekannt.
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